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10.06.2020 Konjunkturpaket fördert nicht zwingend den Klimaschutz

Die Bundesregierung stellt im Rahmen ihres Konjunkturpaktes in den kommenden zwei Jahren mehr Geld für die Gebäudesanierung bereit. Um eine Milliarde auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro wird das CO2-Gebäudesanierungsprogramm 2020 und 2021 aufgestockt. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) nennt Bedingungen, damit die Förderung privater Bauvorhaben auch dem Klimaschutz zugutekommt.

Der BSB begrüßt die Maßnahmen der großen Koalition. Ob die konjunkturelle Förderung aber wirklich zur Reduzierung von Treibhausgasen beiträgt, hängt von mehreren Faktoren ab: „Die Förderung muss da greifen, wo eine Sanierung wirtschaftlich und ökologisch Sinn macht“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Aktionismus beim Geldausgeben und willkürliche Baumaßnahmen führen selten zu den gewünschten Energieeffizienzzielen. Verbraucher seien vielmehr auf unabhängige Beratungsangebote angewiesen. Mit einer qualifizierten Fachberatung können Verbraucher systematisch Schwachstellen des Gebäudes identifizieren und die geeigneten Maßnahmenpakete planen.

Um Wohneigentümer zu motivieren, überhaupt etwas zu tun, müssen zusätzlich zur individuellen Beratung die Fördergelder leicht abgerufen werden können. „Komplizierte Anträge, umständliche Formulare und komplexe Fördervoraussetzungen schrecken Verbraucher ab. Hier sind unbürokratische Lösungen gefragt“, so Becker.

Da die Planung und Durchführung von Sanierungsarbeiten oft sehr lange Zeit dauert, müsse eine Kontinuität in der Förderung gewährleistet sein. Fraglich ist auch, ob unter den derzeitigen Voraussetzungen die klimapolitischen Ziele erreicht werden können. „Um 2050 tatsächlich in die Nähe eines klimaneutralen Gebäudebestands zu kommen, muss die Förderung weiter ausgebaut werden“, prognostiziert Becker.






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