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13.07.2020 Erbbauzinsen werden trotz Corona überwiegend zuverlässig gezahlt

Rund ein Fünftel der Erbbaurechtsgeber hat aufgrund der Corona-Pandemie Zahlungsausfälle bei den gewerblichen Erbbaurechten zu verzeichnen. Das geht aus einer Umfrage des Deutschen Erbbaurechtsverbands hervor. Im Wohnbereich hingegen werden die Erbbauzinsen bisher zuverlässig gezahlt.

87 Erbbaurechtsgeber aus ganz Deutschland beteiligten sich an der Online-Umfrage, die im Juni 2020 durchgeführt wurde. 76 Prozent davon haben trotz der Corona-Krise die Erbbauzinsen bislang weiterhin pünktlich erhalten. Knapp 20 Prozent der Befragten gaben aber an, dass Zahlungen im Bereich der gewerblichen Erbbaurechte corona-bedingt ausgefallen seien. Nur ein Erbbaurechtsgeber verzeichnete Ausfälle bei den Wohnerbbaurechten. Überwiegend bewegt sich die Summe der ausgefallenen Zahlungen im Bereich zwischen 1.000 und 20.000 Euro. Fünf Erbbaurechtsgeber haben Ausfälle zwischen 20.000 und 100.000 Euro zu beklagen, drei sogar Summen von mehr als 100.000 Euro.

In vielen Fällen konnten Stundungen vereinbart werden: Gut 40 Prozent der Befragten haben schon entsprechende Vereinbarungen mit den Erbbaurechtsnehmenden getroffen.

Knapp 13 Prozent der Erbbaurechtsgeber haben aufgrund der Corona-Pandemie vertragsgemäße Anpassungen der Erbbauzinsen verschoben. Vier Organisationen haben die Anpassung ganz ausgesetzt.

Künftig erwarten rund 40 Prozent der befragten Organisationen Erbbauzins-Ausfälle. Denn in vielen Fällen werden die Erbbauzinsen jährlich eingezogen, sodass Engpässe erst verspätet zutage treten können.

Arbeitslosigkeit und Insolvenzen könnten zu Engpässen führen

„Natürlich ist es auch für uns schwer, die weitere Entwicklung einzuschätzen. Anhaltende Kurzarbeit, mehr Arbeitslosigkeit und eine steigende Zahl von Insolvenzen würden sicherlich auch bei den Erbbaurechten zu weiteren Ausfällen führen. Insbesondere in der Gastronomie und Hotellerie dürfte es zu Engpässen kommen“, sagt Hans-Christian Biallas, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. Der Deutsche Erbbaurechtsverband wird die Umfrage im Herbst 2020 wiederholen, um die Entwicklung zu beobachten.





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