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17.07.2020 IVD fordert: Berliner Mietendeckel unverzüglich aufheben!

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für nicht zulässig erklärt. Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung eine entsprechende Einschätzung des bayerischen Innenministeriums, nach der das Bundesland keine Gesetzgebungsbefugnis für derartige Regelungen habe. Zuständig sei ausschließlich der Bund, der das Mietrecht im BGB abschließend geregelt habe.

Hierzu erklärt Frau Huth, Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg e.V.: „Wir fordern das Land Berlin auf, den Berliner Mietendeckel unverzüglich aufzuheben! Zwar betrifft die Entscheidung nur die bayerische Initiative. Das Grundgesetz, in dem die Verteilung der Gesetzgebungsbefugnis geregelt ist, gilt aber genauso in Berlin. Allen Kunststücken, mit denen eine Gesetzgebungskompetenz des Landes konstruiert werden sollte, hat das Gericht eine Absage erteilt. Damit dürfte auch der Berliner Mietendeckel hinfällig sein.

Auch ein bundesgesetzlich geregelter Mietenstopp wäre verfassungswidrig, da er inhaltlich mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wäre. Ein solches Gesetz würde die Rechte der Vermieter unangemessen und unverhältnismäßig einschränken und das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter, das im BGB sorgfältig austariert ist, in eine Schieflage bringen.“






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