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03.08.2020 gif formuliert Qualitätskriterien für Einzelhandelsgutachten

An die Ersteller von Einzelhandelsgutachten werden hohe Anforderungen gestellt, da es sich um eine hochgradig verrechtlichte, zugleich interdisziplinär zu erschließende und insgesamt hochkomplexe Materie handelt. Die Kompetenzgruppe Einzelhandel der gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V. hat sich vor dem Hintergrund der zahlreichen Nutzer von Einzelhandelsgutachten, der Komplexität der verschiedenen Fragestellungen und aufgrund der zahlreichen politischen und rechtlichen Streitigkeiten, die sich oft an Gutachten anschließen, zum Ziel gesetzt, das Feld „Einzelhandelsgutachten“ zu strukturieren. Die Ergebnisse dieser Arbeit wurden jetzt unter dem Titel „Qualitätskriterien für Einzelhandelsgutachten – Einzelhandelskonzepte und projektbezogene Auswirkungsanalysen“ als gif-Richtlinie veröffentlicht.

„Um Nutzer als auch Ersteller von solchen Gutachten für die entscheidenden Punkte zu sensibilisieren, werden in der Richtlinie auf unverzichtbare Angaben zu den Inhalten und Methoden sowie zu sogenannten ‚Stellschrauben‘ hingewiesen, die für ein Ergebnis von besonderer Bedeutung sind“, erläutert Dr. Joachim Will, Leiter der gif-Kompetenzgruppe Einzelhandel. Die Kompetenzgruppe will sowohl den Gutachtern als auch den Nutzern und gegebenenfalls der gerichtlichen Überprüfung Hinweise liefern, welche Qualitätsanforderungen an Einzelhandelsgutachten zu stellen sind, wie deren Qualität gewährleistet und wie die Einhaltung von Qualitätsstandards überprüft werden kann.

„Zur verständlichen Anwendung der Richtlinie bei der Kontrolle und Plausibilisierung eines Einzelhandelsgutachtens werden alle Hinweise besonders übersichtlich dargestellt. Ebenso gibt es auch Empfehlungen, welche aus Sicht der gif-Kompetenzgruppe geeignete methodische Ansätze, Darstellungsformen etc. bilden“, erläutert Professor Dr. Lothar Müller-Hagedorn (stellvertretender Kompetenzgruppenleiter).

In der neuen gif-Publikation erfolgt eine Fokussierung auf Einzelhandelskonzepte und auf Auswirkungsanalysen, welche vor allem als planerische Grundlage für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung dienen oder bei Genehmigungsverfahren zur Ansiedlung bzw. Erweiterung von großflächigem Einzelhandel herangezogen werden. Bei all diesen Studien handelt es sich um Ausarbeitungen, welche entweder direkt von öffentlich-rechtlichen Institutionen beauftragt werden oder aber von diesen zur Information und Bewertung von Einzelhandelsprojekten herangezogen werden.

Aufbau der Richtlinie

Die Richtlinie will nicht nur Hinweise geben, wie Einzelhandelskonzepte und projektbezogene Auswirkungsanalysen inhaltlich ausgestaltet werden können, sondern auch auf Sachverhalte aufmerksam machen, von denen die Qualität der Gutachten entscheidend abhängt. Jeder Auftraggeber möchte die hohe Qualität des von ihm in Auftrag gegebenen Gutachtens gewährleistet sehen. Der Auftragnehmer sollte wissen, woran die Qualität seines Gutachtens beurteilt wird. Hier setzt die Publikation an, denn Qualität ist ein unscharfer Begriff, welcher zuerst der Klärung bedarf.

Bei Einzelhandelsgutachten handelt es sich außerdem um eine hochgradig verrechtlichte Materie, für deren Planung und Abfassung es nötig ist, den Rechtsrahmen zu kennen. Die Richtlinie führt deshalb in die wichtigsten Grundlagen ein.
Des Weiteren werden die ausgearbeitete Qualitätskriterien erläutert, die dabei helfen, Sachverhalte zu erkennen, die einerseits bei der Beauftragung eines Gutachtens vereinbart werden und die andererseits bei der Kontrolle der Leistung hilfreich sein können.







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