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14.09.2020 Wertermittlungsrecht: Novellierung ist gut, Reform greift aber zu kurz

Die RICS hat in einem Schreiben an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ihre Einschätzung zur geplanten Novellierung des Wertermittlungsrechts abgegeben. Sabine Georgi, Country Managerin der RICS Deutschland: „Wir begrüßen das grundsätzliche Ziel der Novellierung, die aktuell gültige ImmoWertV mit den Einzelverordnungen und dem ‚löchrigen Rest‘ der WertR 06 zu reformieren und die Transparenz auf dem deutschen Immobilienmarkt zu erhöhen. Aber die geplante Reform greift zu kurz.“

So wird bedauerlicherweise mit der Novellierung lediglich versucht, die Bewertungspraxis in Bezug zu vereinheitlichen – eine wirkliche Verbesserung ist damit nicht verbunden. Marcus Badmann FRICS, Mitglied des RICS-Vorstands: „Leider nutzt der vorliegende Entwurf die Möglichkeiten zu dringend erforderlichen Innovationen nicht und öffnet sich somit weiterhin nicht den Anforderungen, die Deutschland als mittlerweile einer der global bedeutenden Immobilienmärkte erfüllen muss. Im Ergebnis bildet der Entwurf nur einen Teilbereich des Immobilienmarktgeschehens ab und wird vielfach nicht zur Anwendung kommen."

Generell wurde im vorliegenden Entwurf die Chance zur Anpassung an internationale Standards und Behebung von Praxisschwierigkeiten vergeben. Stefan Ondrusch MRICS, Mitglied der PG Valuation: „Es ist zu befürchten ist, dass der Standort Deutschland zu sehr im Vergleich zu anderen etablierten Immobilienmärkten von gebräuchlichen Bewertungsstandards abweicht. In der Praxis bestehen bereits Schwierigkeiten in der Anwendung der bisherigen Regelungen, die mit der Novellierung behoben werden sollten. Die bisherigen Regelungen können zu Fehlern in der Bewertung zu führen. So könnten Transaktionen auf der Grundlage von fehlerhaften Bewertungen erfolgen, sprich, das Transaktionsgeschehen würde verzerrt wiedergegeben. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.”

Auch werden bei dem derzeitigen Entwurf Gewerbeimmobilien nicht berücksichtigt. Badmann: „Insgesamt bleiben wesentliche Aspekte der Immobilienwirtschaft und der Wertermittlungspraxis unberücksichtigt. Dies resultiert daraus, dass die ImmoWertV in der novellierten Fassung weiterhin einen starken Fokus auf Wohnimmobilien aufweist. In der Praxis sind jedoch nicht nur Wohnimmobilien zu bewerten, sondern darüber hinaus auch heterogene Gewerbeimmobilien, bei denen die Datenlage auch nach eigenem Bekunden der Gutachterausschüsse sehr dürftig ist.“

Zudem rät die RICS zum Aufbau einer zentralen und bundeseinheitlichen digitalen Kaufpreissammlung für mehr Markttransparenz, die durch eine übergreifende Geschäftsstelle geführt wird. „Da die Daten derzeit auf der Ebene der lokalen Gutachterausschüsse gesammelt und für die Erstellung des deutschlandweiten Immobilienmarktberichts anonymisiert zusammengefasst werden, schlagen wir vor, stattdessen eine einheitliche zentrale Datenbank zu erstellen“, so Georgi abschließend.






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