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17.09.2020 Hausbau Pi mal Daumen - Baubeschreibungen oft zu ungenau

Nur jede zehnte Baubeschreibung zur Errichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses trifft Aussagen zur späteren Wohnfläche. Auch eine exakte Ausführungsplanung fehlt häufig. Zu diesem Ergebnis gelangt eine Studie im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Verbraucher laufen somit Gefahr, die Katze im Sack zu kaufen und das Leistungssoll nicht überprüfen zu können.

Raumgrößen unklar

Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus baut, weiß bei Vertragsunterschrift meist nicht, wie groß sein Wohn- oder Schlafzimmer wird. Denn in 78 von 100 ausgewerteten Bauleistungsbeschreibungen fehlen wesentliche Gebäudedaten, wie Abmessungen oder Wohnflächenangaben. In weiteren 12 Beschreibungen sind diese Angaben unvollständig. BSB-Geschäftsführer Florian Becker stellt fest: „Verbraucher laufen häufig Gefahr, die Katze im Sack zu kaufen. Wer seine Wohnfläche nicht kennt, kann keine Küche, keinen Innenausbau und keine Einrichtung planen.“ Auch Grundrisse, Schnitte und Ansichten fehlen in 85 der überprüften Baubeschreibungen. „Bauherren sollten sich nicht nur mit Prospektbildern zufrieden geben. Die Übergabe von Planungsdaten ist gesetzlich geregelt. Verbraucher sollten diese unbedingt einfordern.“

Baubeschreibung muss exakte Planung beinhalten

Ebenfalls problematisch: In 38 Baubeschreibungen fanden sich keine oder nur unklare Aussagen zur Ausführungsplanung. Diese Pläne beinhalten insbesondere Informationen für die technische Ausführung der Bauleistungen. „Ohne eine exakte Baubeschreibung drohen Fehler in der Planung, der Kalkulation und der Ausführung. Auch im Rahmen einer baubegleitenden Qualitätskontrolle können Sachverständige mit unvollständigen Beschreibungen nur schwer überprüfen, ob das Gebäude dem Planungssoll entspricht“, sagt Becker. Um das Gebäude auch in energetischer Hinsicht zu optimieren, sollte auch die Haustechnik möglichst genau geplant sein. Exakte Angaben zur Fachplanung finden sich jedoch nur in sechs der 100 Baubeschreibungen. Auch hier gelten klare gesetzliche Regelungen zur Übergabe der notwendigen Pläne und Unterlagen.

Gesamtergebnis leicht verbessert

Seit 2010 überprüfen der Bauherren-Schutzbund e.V. und das Institut für Bauforschung e.V. in regelmäßigen Abständen die Qualität von Bau- und Leistungsbeschreibungen. Trotz der Defizite hat sich das Gesamtergebnis im Vergleich zur Untersuchung aus dem Jahr 2016 leicht verbessert. „ Verbraucher sollten dennoch den gesamten Bauvertag, die Baubeschreibung, Leistungs- und Nachtragsangebote des Hausanbieters vor der Unterschrift von einem unabhängigen Fachanwalt und Sachverständigen prüfen lassen. Denn schon kleine Lücken in der Baubeschreibung können kostspielige Nachforderungen zur Folge haben“, rät Becker.







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