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02.10.2020 Ein guter Verwalter ist ein guter Instandhalter

Je früher Schäden in der Wohnanlage erkannt werden, desto geringer sind ihre Auswirkungen und die mit der Beseitigung verbundenen Kosten. Daher sollten Eigentümer darauf achten, dass der Verwalter die Anlage regelmäßig inspiziert, empfiehlt der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB).

Dem Verwalter kommt bei der Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums eine zentrale Aufgabe zu: Neben den Hausinspektionen sollte er kleinere Reparaturen eigenverantwortlich beauftragen und in der Jahresabrechnung die Maßnahmen und Kosten transparent aufführen. Bei größeren Reparaturmaßnahmen ist dann die Eigentümerversammlung gefragt. Hier sollten die Eigentümer darauf achten, dass der Verwalter den Beschluss gut vorbereitet und konkrete Kostenvoranschläge zu einem festgelegten Leistungskatalog vorlegt. Für die Instandhaltung der eigenen Wohnung ist jeder Eigentümer selbst verantwortlich.

Trotz aller Freiheit darf die mangelnde Instandhaltung nicht zu Schäden an Nachbarwohnungen oder am Gemeinschaftseigentum führen. Auch hier gilt: Die kontinuierliche Wartung, wie z.B. Abflüsse reinigen, Silikonfugen erneuern, Fliesen ausbessern, ist meist günstiger als die spätere Durchführung größerer Reparaturen.







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