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12.10.2020 Beim Immobilienverkauf ist der Gebäudeenergieausweis Pflicht

Verkäufer einer Immobilie sind verpflichtet, über die Energiekennwerte eines Gebäudes, zum Beispiel über die eingesetzten Energieträger für die Beheizung, den Energiebedarf und -verbrauch des Wohngebäudes sowie die Energieeffizienzklasse, zu informieren. Darauf weist Erik Stange vom Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hin: „Spätestens bei der Hausbesichtigung muss dem Kaufinteressenten der Gebäudeenergieausweis gezeigt und unmittelbar nach Vertragsabschluss muss er übergeben werden.“

Der mehrseitige Energieausweis gibt über die Energieeffizienz eines Gebäudes Auskunft. Man unterscheidet zwischen dem Energiebedarfsausweis und dem Energieverbrauchsausweis. Während beim Verbrauchsausweis die tatsächlichen Verbrauchsdaten herangezogen werden, rechnet der Bedarfsausweis auf Grundlage von Bauteilaufbauten und den verwendeten Baustoffen und haustechnischen Anlagen. Beide Erhebungsarten haben Vorteile und Nachteile, eine Vergleichbarkeit der beiden Ausweise ist nicht gegeben.








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