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13.10.2020 Neues Wohnungseigentumsgesetz kommt zum 1. Dezember 2020

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) gebilligt, das der Bundestag am 17.9. verabschiedet hatte. Die gesetzlichen Neuregelungen treten voraussichtlich zum 01.12.2020 in Kraft.

Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Wenn beides noch im Oktober erfolgt, wovon auszugehen ist, gelten die neuen Regelungen ab 01.12.2020.

Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum, zeigt sich erfreut über den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens: „WiE ist erleichtert und erfreut über den Weg, den das neue Wohnungseigentumsgesetz noch genommen hat. Wichtige Forderungen, die wir zur Stärkung der Eigentümerrechte gefordert hatten, wurden jetzt im September noch ergänzt bzw. umgesetzt“, sagt Heinrich.

Als Interessensvertreter der WohnungseigentümerInnen hatte der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum über viele Monate für Änderungen im Gesetzentwurf gekämpft. Nach Einschätzung von Wohnen im Eigentum bleiben die Machtverhältnisse im Wohnungseigentum mit diesem Gesetz ausgewogen, allerdings werden sich viele Auswirkungen erst in der Praxis bewerten lassen.

Auf die Eigentümer von rund 10 Millionen Wohnungen kommen viele und gravierende Änderungen zu. Einen Überblick der wichtigsten Änderungen hat Wohnen im Eigentum hier zusammengestellt.

Bereits jetzt erreichen Wohnen im Eigentum zahlreiche Fragen zu den komplexen gesetzlichen Neuregelungen. Als Verbraucherschutzverband legt WiE den Fokus darauf, diese verständlich zu erklären und WohnungseigentümerInnen auf vielerlei Art und Weise auf die Reform vorzubereiten. Hierzu bietet WiE unter anderem eine Reihe von Online-Veranstaltungen und Online-Sprechstunden für Mitglieder an. Diese findet man im Veranstaltungskalender des Verbandes. Auch die Verbraucher-Informationen auf der Website werden sukzessive aktualisiert.






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