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30.10.2020 Bundesverfassungsgericht gibt Mietern und Vermietern keine Sicherheit

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen die Absenkung des Mietenverlangens im Rahmen des Berliner Mietendeckels abgelehnt, da dieser nicht den strengen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes genügt. Der Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD, Jürgen Michael Schick, bedauert diese Entscheidung ausdrücklich. Mietern und Vermietern drohe nun eine monatelange Hängepartie bis in der Hauptsache entschieden wird. Die Antragsteller hatten sich nicht gegen die Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels an sich, sondern gegen die mit der zweiten Stufe des Mietendeckels vorgesehenen Mietabsenkungen und den damit verbundenen Mehraufwand gewandt.

IVD-Präsident Schick hierzu: „Die Ablehnung des Antrags ist eine vertane Chance. Das Bundesverfassungsgericht hat heute keineswegs den Mietendeckel für verfassungsgemäß erklärt, sondern nur entschieden, dass durch die Mietabsenkung keine irreversiblen Folgen entstehen, die eine Aussetzung des Gesetzes rechtfertigen. Vielmehr hat es darauf verwiesen, dass im Fall einer Verfassungswidrigkeit entsprechende Rückforderungen geltend gemacht werden könnten.“ Auch wenn das Gericht kein Wort zur Frage der Verfassungskonformität verloren hat, ist hiervon auszugehen, da das Land Berlin laut namhaften Verfassungsrechtlern zufolge keine Gesetzgebungskompetenz für den Mietendeckel hat.

„340.000 Berliner Mietern ist dringend anzuraten, die vermeintlich eingesparte Miete nicht einfach auszugeben. Stattdessen sollten sie Rücklagen bilden für den wahrscheinlichen Fall, dass das Gesetz gekippt wird. Ansonsten gibt es im Frühjahr ein böses Erwachen mit beträchtlichen Mietschulden“, warnt Kerstin Huth, Vorsitzende des IVD Berlin-Brandenburg.







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