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09.11.2020 Bundeskabinett beschließt Umwandlungsbremse im Wohnungsmarkt

Am 4. November 2020 wurde der neue Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland durch das Bundeskabinett beschlossen. Sollte der Bundestag diesem Entwurf zustimmen, tritt das Baulandmobilisierungsgesetz voraussichtlich 2021 in Kraft. Dieser Gesetzesentwurf sieht unter anderem eine sogenannte Umwandlungsbremse vor, welche es Eigentümern von Mietwohnungen erschweren soll, diese in Eigentumswohnungen umzuwandeln. Diese Umwandlungsbremse soll für alle Gebiete im Bundesgebiet gelten, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt eingestuft wird. Welche Gebiete das sein werden, wird durch die einzelnen Landesregierungen bestimmt. Befristet werden diese Bestimmungen bis zum 31.12.2025.

Geht das Gesetz in dieser Form durch den Bundestag, wird es viele Eigentümer geben, die sich eine Genehmigung zur Umwandlung durch die zuständigen Behörden erteilen lassen müssen. Hiervon betroffen sind auch Eigentümer von klassischen Mehrfamilienhäusern, die nur einzelne Wohnungen ihrer Immobilie verkaufen wollen.
„Mit diesem Vorhaben wird die Schaffung und das Erwerben von Eigentum massiv erschwert“, kritisiert Patrick Stöben, geschäftsführender Gesellschafter der OTTO STÖBEN GmbH, das neu geplante Gesetz. „Zwar sind die Zinsen für Immobilienkredite nach wie vor sehr niedrig, allerdings sind die Immobilienpreise in den letzten Jahren immens gestiegen. Auch sind die Kaufnebenkosten weiterhin relativ hoch. Es steht zu befürchten, dass die Preise für Eigentumswohnungen weiterhin steigen werden, da das Angebot durch die Umwandlungsbremse sinkt.“

Als Grund für diese neuen Maßnahmen wird der Mieterschutz angeführt, welcher in Deutschland durch das Mietrecht schon sehr hoch angesetzt ist.
Wird eine Wohnung umgewandelt, genießt der Mieter einen 10-jährigen Schutz vor einer Eigenbedarfskündigung.

Wie der Immobilienverband Deutschland anmerkt, steht die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nicht im Widerspruch zu Mieterinteressen: Denn eine Umwandlung bietet oftmals die einzige Chance für den Mieter, die Wohnung zu kaufen. Außerdem werden längst nicht alle umgewandelten Wohnungen verkauft und diese wiederum nur in Ausnahmefällen zur Selbstnutzung erworben. Und selbst in diesem Fall ist dies für die Wohnraumversorgung nicht von Nachteil, da anderenorts eine Wohnung frei wird. (Quelle: IVD)

„Letztendlich ist dieses neue Gesetz auch nur das Resultat einer fehlgeleiteten Wohnungspolitik. Der Staat versucht mal wieder, ein schlecht gemachtes Gesetz wie die Mietpreisbremse mit einem noch größeren Eingriff in das Eigentumsrecht zu kompensieren. Für viele Eigentümer lohnt sich wegen der geringeren Rendite die Vermietung nicht mehr, sie wollen ihr Eigentum verkaufen“, konstatiert Patrick Stöben. „Das sehen wir als große Chance, gerade für die kleineren und mittleren Einkommen, Eigentum zu schaffen.“








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