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19.11.2020 Hessen kündigt Hebesätze für aufkommensneutrale Grundsteuer an

Bei der Neuberechnung der Grundsteuer will Hessen nicht nur mit dem Flächen-Faktor-Modell einen eigenen Weg gehen. Es wird auch für jede Gemeinde den Hebesatz veröffentlichen, mit dem ihr Grundsteuer-Aufkommen unverändert bleibt. „Wir begrüßen dieses bundesweit einmalige Instrument für die aufkommensneutrale Erhebung der Grundsteuer“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Damit schafft Hessen Transparenz, was Kommunen nehmen dürfen.“

„Es wird nicht zu einer Erhöhung des Steueraufkommens kommen“, hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei Beratung und Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der Grundsteuer versprochen. Sein hessischer Kollege Michael Boddenberg schreibt dazu in einem Gastkommentar für die Mitgliederzeitschrift von Haus & Grund Hessen: „Dazu werden auch die Gemeinden einen Beitrag leisten und ihre Hebesätze anpassen müssen.“ Dabei möchte das hessische Finanzministerium die Kommunen unterstützen. Boddenberg: „Als Hilfe hierfür werden wir für jede einzelne Gemeinde in Hessen den Hebesatz berechnen, der ihr ein unverändertes Aufkommen verschafft, und diesen Hebesatz öffentlich bekanntgeben.“

„Damit werden die Kommunen in die Pflicht genommen“, sagt Younes Frank Ehrhardt. Zugleich appelliert er an die Gemeinden, dazu beizutragen, das Versprechen von Bundesfinanzminister Scholz umzusetzen, und die Grundsteuer-Reform nicht als zusätzliche Einnahmequelle zu missbrauchen. Das würde ansonsten die Wohnkosten in die Höhe treiben.

Die neue Grundsteuer ist ab 2025 gültig. Wie Haus & Grund Hessen aus dem Finanzministerium erfuhr, will das Land die Hebesätze so rechtzeitig bekanntgeben, dass die Gemeinden sie in ihre Haushaltsplanungen für 2025 einbeziehen können – voraussichtlich im ersten Quartal 2024.

Der hessische Sonderweg bei der Grundsteuer ist möglich, da das Grundgesetz mit einer Öffnungsklausel den Ländern Spielraum bei der Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Reform gibt. Mit seinem Flächen-Faktor-Modell vereinfacht Hessen das Verfahren: Im Gegensatz zum Bundesmodell, das bis zu neun Angaben in der Steuererklärung erfordert, verlangt Hessen künftig nur drei Werte: Grundstücksfläche, Gebäudefläche „Wohnen“, Gebäudefläche „Nicht-Wohnen“. Der Faktor in der Berechnung bezieht die Qualität der Grundstückslage mit ein.







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