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10.12.2020 Maklerprovision: Homeday 1,95 % für Immobilienkäufer und -verkäufer

Das technologiegestützte Maklerunternehmen Homeday setzt bereits zum 16. Dezember 2020 die Provision bundesweit einheitlich auf 1,95 % fest, jeweils gleich für Käufer und Verkäufer und inklusive Mehrwertsteuer. Dies gilt für alle Immobilientypen inklusive Grundstücke und Mehrfamilienhäuser.

Hintergrund ist ein neues Gesetz, das zum 23. Dezember 2020 in Kraft tritt und eine Provisionsteilung zwischen Immobilienverkäufer und -käufer vorschreibt. Es ist nun nicht mehr möglich, dass die gesamte Provision einseitig vom Käufer bezahlt wird. Das Gesetz gilt für alle Makler in Deutschland. Homeday reagiert darauf mit einer Umstellung des Geschäftsmodells und vereinheitlicht die Provision. Addiert man die Zahlungen, fällt bei Homeday nun nur noch eine Gesamtprovision von 3,9 % an. Dies ist erheblich weniger als die weiterhin maximal zulässigen 7,14 %.

Auftakt zu mehr Wettbewerb

“Wir erwarten, dass mittelfristig mehr Wettbewerb in den Markt kommt, was sowohl Käufern als auch Verkäufern zugute kommen wird. Dies ist überfällig angesichts der hohen Kaufnebenkosten in Deutschland”, sagt Steffen Wicker, Gründer und CEO von Homeday. Wir erwarten, dass die Provisionen in den kommenden zwei Jahren insgesamt um bis zu 30 % zurückgehen werden”, führt Steffen Wicker aus.

Aufgrund seines Geschäftsmodells, das auf lokale Makler vor Ort und digitale Prozesse im Hintergrund setzt, ist Homeday in der Lage, einen günstigeren Preis zu bieten bei zugleich sehr hoher Leistung. Homeday verzichtet auf teure Ladengeschäfte. Digitale Prozesse und technologische Lösungen, wie das Immobilienbewertungstool “Homeday-Preisassistent”, sichern eine hohe Kundenzufriedenheit und schnelle, reibungslose Abläufe.

Volkswirtschaftliche Dimension: 1,8 Mrd. Euro Ersparnis möglich

Das Thema Maklerprovision hat volkswirtschaftliche Relevanz: Bisher liegt die Gesamtsumme der Provisionen in Deutschland bei 6 Mrd. Euro im Jahr. Sinkt sie mittelfristig um 30 % ergibt sich eine Ersparnis von 1,8 Mrd Euro pro Jahr.

Auch für den jeweiligen Käufer hat die Veränderung eine erhebliche Bedeutung vor allem in Regionen, in denen der Käufer bislang die vollständige Gebühr von bis zu 7,14 % tragen musste. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro waren dies bisher 21.420 Euro gewesen. Sinkt die individuelle Belastung wie bei Homeday auf nur 1,95 % sind es nur noch 5.850 Euro.

Vergleichen wird sich lohnen

Auch für den Verkäufer gibt es zukünftig einen stärkeren Anreiz, auf eine niedrige Provision zu achten. “Verkäufer sollten zukünftig genau hinsehen, für welchen Makler sie sich entscheiden. Je nach Wahl des Maklers können sie erhebliche Kosten einsparen”, sagt Steffen Wicker.

Hintergrund: Neuregelung der Maklerprovision

Am 23. Dezember 2020 gilt das von Bundestag und Bundesrat beschlossene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser.” Das Gesetz regelt die Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen im Rahmen des so genannten Provisions-Splits. Dieser bedeutet, dass die Provision zwischen Käufer und Verkäufer im Verhältnis 50:50 aufgeteilt wird. Es ist also nicht mehr möglich, dass die Provision vollständig auf den Käufer übertragen wird. Umgekehrt ist es jedoch möglich, dass der Verkäufer einen größeren Teil oder sogar die komplette Provision übernimmt.







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