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16.12.2020 McMakler begrüßt bundeseinheitliche Neuregelung der Maklerprovision

Anfang des Jahres einigte sich die Große Koalition beim sogenannten Wohnpaket darauf, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden soll. Begründet wird dies damit, dass Verkäufer und Käufer gleichermaßen Nutzen aus der Maklertätigkeit ziehen. Die Änderungen treten zum 23. Dezember 2020 in Kraft. McMakler (www.mcmakler.de), der deutschlandweit lokale Makler, sieht die Änderungen als große Chance und wichtigen Schritt dahin, dass Maklerleistungen in Deutschland qualitativ hochwertiger werden.

In der Vergangenheit wurde die Maklerprovision je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt: Während in einigen Bundesländern der Käufer die Provision allein tragen musste, war in anderen Bundesländern bereits eine Teilung üblich. Die neue Regelung vereinheitlicht nun die Provisionsregelung bundesweit und schafft damit klare Bedingungen für Käufer und Verkäufer.

„Wir als McMakler begrüßen die Provisionsteilung, da sie zu einer fairen Verteilung der erfolgsabhängigen Maklerprovision führt und gleichzeitig der Rolle des Maklers als Vertreter beider Seiten Rechnung trägt. Wir erwarten von der Provisionsteilung, dass sich die Verkäufer deutlich stärker als bisher mit der Servicequalität der Makler auseinandersetzen“, sagt Felix Jahn, Gründer und CEO von McMakler. Und weiter: „Mit McMakler kombinieren wir modernste Technologie mit hochqualifizierten, professionellen Maklern – die über lokale Expertise verfügen, bei uns fest angestellt sind und kontinuierlich fortgebildet werden. Damit differenzieren wir uns von Wettbewerbern, die mit Teilzeitmaklern als freien Handelsvertretern arbeiten, und das macht sich in der Qualität der Dienstleistung stark bemerkbar.“

„Wir haben in den letzten Monaten bereits sukzessive auf das neue Modell umgestellt“, erklärt Jahn von McMakler. Und weiter: „Der Verkauf einer Immobilie ist Vertrauenssache. Hier kommt es auf hervorragende Prozesse, Servicequalität und exzellente Vermarktung an, um dem Verkäufer am Ende den Käufer zu präsentieren, der das zu zahlen bereit ist, was die Immobilie wert ist. Und in diesen Punkten ist McMakler herausragend aufgestellt.“

Grundsätzlich findet die neue Provisionsregelung nur bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen Anwendung, wenn es sich um einen nichtgewerblichen Käufer handelt. Alle gewerblichen Immobilien, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke fallen nicht unter die neue Provisionsregelung. Hier kann die Maklerprovision auch weiterhin frei verhandelt werden.







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