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18.12.2020 BK Law begleitet HABONA bei Ankauf für Nahversorger-Spezialfonds

Die Berliner Kanzlei Bottermann Khorrami (BK Law) hat, gemeinsam mit Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB als steuerlichem Co-Berater, den Fondsinitiator HABONA INVEST beim Ankauf von 23 Nahversorgungszentren für den Immobilienspezialfonds „Habona Deutsche Nahversorger (Inst.)“ rechtlich begleitet. Bei diesem Fonds handelt es sich um den ersten offenen Immobilienspezialfonds von HABONA INVEST für institutionelle Anleger aus der Sparkassengruppe. Die Tätigkeit der Kanzlei Bottermann Khorrami umfasste die rechtliche Due Diligence-Prüfung der Transaktion sowie die Verhandlung der Ankaufverträge, die steuerliche Prüfung hat das Berliner Team der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB übernommen. Der Immobilienankauf in mehreren Tranchen umfasste 23 Einzelhandelsimmobilien, die sich im gesamten Bundesgebiet befinden. Hauptmieter sind die Lebensmitteleinzelhändler Netto und Edeka. Die Gesamtmietfläche der Immobilien beträgt 41.505 Quadratmeter. Das Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei rund 94 Millionen Euro.

Die rechtliche Beratung und Begleitung von Investoren im Bereich Retail ist eine der Kernkompetenzen der Kanzlei Bottermann Khorrami. Esfandiar Khorrami, Rechtsanwalt und Partner bei Bottermann Khorrami, kommentiert: „Wir haben die Frankfurter Habona Invest Gruppe mit der Ankaufstransaktion für den Immobilienspezialfonds erstmalig bei der rechtlichen Due Diligence-Prüfung und bei der Verhandlung der Kaufverträge begleitet.“ Die rechtliche Beratung umfasst sowohl die Strukturierung als auch die Abwicklung des Ankaufs. „Die Ausarbeitung passender Vertragsstrukturen zählt zum Markenkern unserer Kanzlei“, so Khorrami weiter.

Das Berliner Steuerteam von Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB um Rechtsanwalt und Steuerberater Oliver Ehrmann hat einen klaren Fokus auf die steuerliche Transaktionsberatung und umfangreiche Erfahrung beim Erwerb von Immobilienportfolios unter Beteiligung von institutionellen Investoren wie der HABONA.







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