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22.12.2020 Bauland aktivieren durch private Erbbaurechte

Die Verfügbarkeit von Bauland ist in vielen Kommunen das Nadelöhr beim Wohnungsbau. Eine Möglichkeit, mehr Flächen zu aktivieren, wäre die Vergabe von privaten Erbbaurechten. Hierauf weist der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. hin.
Für die Entwicklung neuer Wohngebiete sind die Kommunen auf Bauland angewiesen.

„Dabei wird meist das Volleigentum – also der Kauf – der Grundstücke angestrebt“, sagt Hans-Christian Biallas, der Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands. „Wenn es um Flächen geht, die sich in privater Hand befinden, wäre es eine gute Alternative, diese im Erbbaurecht zu erwerben. Denn: Viele Eigentümerinnen und Eigentümer möchten sich angesichts der Wertentwicklung aktuell nicht von ihren Grundstücken trennen. Insofern käme ihnen die Vergabe von Erbbaurechten entgegen. Gleichzeitig hätten sie langfristig sichere Einnahmen durch die Erbbauzinsen.“

Im November 2020 hat die Bundesregierung dem Entwurf eines neuen Baulandmobilisierungsgesetzes zugestimmt. Hierin kommt das Erbbaurecht nicht vor. „Zu Unrecht“, findet Hans-Christian Biallas. „Wir haben schon 2019 im ,Fachdialog Erbbaurecht‘ darauf hingewiesen, dass den privaten Erbbaurechten zu wenig Bedeutung beigemessen wird. Die Ergebnisse des Fachdialogs lagen der Baulandkommission vor.“

Nach Schätzungen des Deutschen Erbbaurechtsverbands werden circa fünf Prozent der Grundstücke in Deutschland im Erbbaurecht vergeben. Die großen Erbbaurechtsgeber sind Städte und Gemeinden, Kirchen und Stiftungen. „Grundsätzlich kann aber jeder, der über ein Grundstück verfügt, dieses unkompliziert über das Erbbaurecht vergeben – und dabei gleichzeitig Eigentümer bleiben“, erklärt Hans-Christian Biallas. Potenzial sieht der Deutsche Erbbaurechtsverband zum Beispiel auch in innerörtlichen Verdichtungsflächen, die sich in Privathand befinden.







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