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11.01.2021 Adler stellt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Der Vorstand der AG hat wegen Überschuldung der Gesellschaft beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a Insolvenzordnung (InsO) zu stellen.

Ziel der Eigenverwaltung ist es, das Unternehmen über einen Insolvenzplan zu sanieren. Dabei wird der Geschäftsbetrieb der Adler Modemärkte AG unter Aufsicht eines Sachwalters in vollem Umfang fortgeführt. Der Vorstand bleibt weiterhin verwaltungs- und verfügungsbefugt. Zur Unterstützung des Vorstands hat dieser heute mit Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Kanzlei Gerloff Liebler Rechtsanwälte, einen ausgewiesenen Experten in Restrukturierungs- und Insolvenzfällen zum Generalbevollmächtigten bestellt.

Auslöser für den Insolvenzantrag sind die erheblichen Umsatzeinbußen durch die seit Mitte Dezember 2020 andauernden Schließungen fast aller Verkaufsfilialen als Folge des neuerlichen COVID-19-Lockdowns. Trotz intensiver Bemühungen war es der Gesellschaft nicht möglich, die entstandene Liquiditätslücke über eine Kapitalzufuhr durch staatliche Unterstützungsfonds bzw. durch Investoren zu schließen.

Die Adler Mode GmbH, die Adler Orange GmbH & Co. KG und die Adler Orange Verwaltung GmbH, jeweils 100%ige Tochtergesellschaften der Adler Modemärkte AG, haben heute ebenfalls beschlossen, beim Amtsgericht Aschaffenburg einen Antrag auf Eröffnung von Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu stellen. Herr Dr. Christian Gerloff wird auch die Geschäftsführungen dieser Gesellschaften als Generalbevollmächtigter unterstützen. Andere inländischen und sämtliche ausländische Tochtergesellschaften der Adler Modemärkte AG sind nicht betroffen und führen ihre Geschäfte im normalen Geschäftsgang unverändert fort.








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