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15.02.2021 FMS-WM verkauft DEPFA Bank an österreichische BAWAG

Die bundeseigene Abwicklungsanstalt FMS Wertmanagement (FMS-WM) verkauft ihre 100-prozentige Beteiligung an der irischen DEPFA BANK plc (DEPFA) an die österreichische BAWAG P.S.K. AG. Einen entsprechenden Beschluss hat der Vorstand der FMS-WM getroffen, dem der Verwaltungsrat der FMS-WM und die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) zugestimmt haben. Damit hat die FMS-WM ein im vergangenen Sommer initiiertes, breites Bieterverfahren erfolgreich abgeschlossen. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion steht unter dem Vorbehalt aufsichts- und kartellrechtlicher Genehmigungen.

Die FMS-WM hatte im Jahr 2014 die DEPFA von der Hypo Real Estate-Gruppe (HRE) erworben. Die FMS-WM konnte in den folgenden Jahren unter anderem die Bilanzsumme der DEPFA und ihrer Tochterunternehmen erheblich verkleinern, die Verwaltungsaufwendungen senken und die Kernkapitalquote signifikant erhöhen. Im Rahmen der Abwicklungsstrategie wurden über den gesamten Zeitraum zudem umfangreiche Synergien genutzt und die Refinanzierungskosten verbessert.

„Seit der Übernahme der DEPFA im Dezember 2014 haben wir die bereits damals identifizierten Werthebel für die weitere Abwicklung konsequent angesetzt und mit den erzielten Ergebnissen sogar unsere eigenen Erwartungen deutlich übertroffen“, sagt Vorstandssprecher Christoph Müller. „Es war ein Zusammenspiel von Effizienzsteigerungen bei der DEPFA und von teilweise sehr komplexen Finanztransaktionen zwischen der FMS-WM, der DEPFA und Dritten. Unter dem Strich findet die Abwicklung der DEPFA mit dem Verkauf einen auch aus der Sicht des deutschen Steuerzahlers erfolgreichen Abschluss.“

„Das jetzt erzielte Ergebnis unterstreicht noch einmal, dass die damalige Entscheidung, die DEPFA nicht an einen externen Bieter zu verkaufen, sondern unter der Regie der FMS-WM abzuwickeln, eindeutig die richtige gewesen ist“, kommentiert der Verwaltungsratsvorsitzende der FMS-WM, Dr. Michael Kemmer.

Die FMS-WM wurde im Jahr 2010 mit dem Ziel gegründet, die zum 1. Oktober 2010 von der HRE übernommenen Risikopositionen und Geschäftsbereiche abzuwickeln. Sie wird von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung beaufsichtigt. Für den Ausgleich von bei der Abwicklung entstehenden Verlusten gilt eine unbegrenzte Nachschusspflicht des Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds gemäß § 8a des Gesetzes zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz).





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