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05.03.2021 CO2-Besteuerung: Ohne Kosten für Verursacher kein Einspar-Anreiz

In einem aktuellen Antrag fordert die Fraktion Die Linke im Bundestag, „CO2-Preise nicht den Mieterinnen und Mietern aufzubürden“. Vermieter sollen demnach die gesamten Mehrkosten einer CO2-Besteuerung allein tragen, was den ursprünglichen Gedanken einer CO2-Bepreisung ad absurdum führen würde.

Hierzu der Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, Jürgen Michael Schick: „Bei der CO2-Besteuerung muss weiterhin das Verursacherprinzip gelten. Dem Klimaschutz ist nicht geholfen, wenn Vermieter die Kosten hierfür allein oder zum großen Teil selbst tragen müssen. Die Nachfrage nach fossilen Brennstoffen sinkt nur, wenn Nutzer, in diesem Fall die Mieter, ihr Heizverhalten und ihren Warmwasserverbrauch ändern. Trägt der Vermieter alle Kosten der CO2-Steuer, entfällt beim Verbraucher jeder Anreiz für zusätzliche Einsparungen. Eine Lenkungswirkung ist nicht mehr gegeben.“

Schon jetzt gibt es für Vermieter im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes genaue Vorgaben zur Installation einer modernen Heizungsanlage. Der IVD spricht sich in diesem Zusammenhang für einen vereinfachten Zugang zu Förderprogrammen aus.
„Wenn eine CO2-Bepreisung in Deutschland Erfolg haben soll, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: Die Investitionen in den Bestand müssen für Vermieter finanzierbar und wirtschaftlich sein. Das Geld muss möglichst effizient eingesetzt werden. Und Mieter dürfen gleichzeitig nicht über Gebühr zusätzlich belastet werden. Sie dürfen aber auch nicht aus der Verantwortung für ihr Handeln genommen werden“, sagt Schick.

Den Vorschlag, nur modernisierte Gebäude von der Umlagebeschränkung auszunehmen, hält Schick derweil für untauglich: „Diese Idee mag sympathisch erscheinen, ist aber in der Praxis kaum umsetzbar. Wir können unmöglich jedes vermietete Gebäude auf seine energetische Beschaffenheit prüfen. Genaue Kriterien müssten entwickelt, überprüfbar und letztlich überprüft werden. Der Aufwand steht nicht im Verhältnis zum Ertrag.“







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