20.08.2013 Vorstand der GSW Immobilien nimmt Übernahmeangebot zur Kenntnis
Der Vorstand der GSW Immobilien AG hat die heute nach §10 WpÜG veröffentlichte Ankündigung der Deutschen Wohnen AG, den Aktionären der Gesellschaft ein Übernahmeangebot zu unterbreiten, zur Kenntnis genommen. Der Vorstand der GSW Immobilien AG wird die bislang vorliegenden Informationen zum geplanten Übernahmeangebot sorgfältig prüfen und bewerten und im Anschluss daran eine erste Einschätzung abgeben.
Nach Veröffentlichung der offiziellen Angebotsunterlage der Deutschen Wohnen AG, die innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) eingereicht werden muss, werden Vorstand und Aufsichtsrat der GSW Immobilien AG ferner entsprechend ihren gesetzlichen Pflichten die Unterlage sorgfältig prüfen. Im Anschluss daran werden sie eine ausführlich begründete Stellungnahme für die Aktionäre veröffentlichen.
Nach Veröffentlichung der offiziellen Angebotsunterlage der Deutschen Wohnen AG, die innerhalb von 4 Wochen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) eingereicht werden muss, werden Vorstand und Aufsichtsrat der GSW Immobilien AG ferner entsprechend ihren gesetzlichen Pflichten die Unterlage sorgfältig prüfen. Im Anschluss daran werden sie eine ausführlich begründete Stellungnahme für die Aktionäre veröffentlichen.